Allgemeine Geschäftsbedingungen | JORDYS
(Stand: 01.06.2026) // AGB gelten für alle JORDYS Standorte.
A. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, dient dies
ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Alle Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige
sämtlicher Geschlechter.
Die Vertragssprache und Amtssprache in Deutschland sowie in allen JORDYS Fitnessclubs ist
Deutsch. Aus Sicherheits- und Organisationsgründen werden Mitgliedsanträge von Personen
abgelehnt oder – falls erst später bekannt – rückwirkend widerrufen, die nicht über ausreichende
Deutschkenntnisse verfügen. Grund hierfür ist, dass sie möglicherweise den Anweisungen des
Servicepersonals, der Hausordnung sowie sicherheitsrelevanten Hinweisen nicht folgen können.
B. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der
JORDYS GmbH, Am Wallgraben 31, 04509 Delitzsch (nachfolgend „JORDYS“) und
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Mitglieder“), die im Rahmen eines
Vertragsabschlusses geschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch JORDYS.
C. Leistungen im Rahmen des Vertrages
Das Mitglied ist berechtigt, alle JORDYS Fitnessclubs zu besuchen und die allgemeinen
Fitnessgeräte während der kommunizierten Öffnungszeiten zu nutzen.
JORDYS erbringt die nachstehend angeführten Leistungen:
• Nutzungsmöglichkeit der Krafttrainingsgeräte
• Nutzungsmöglichkeit der Cardio-Geräte
• Nutzungsmöglichkeit des Freihantel- und Functional Training Bereichs
Darüber hinausgehende Leistungen (z. B. Kurse, Personal Training, Getränkeangebote) sind
nicht Vertragsbestandteil und nur gegen gesonderte Vereinbarung und zusätzliches Entgelt
nutzbar.
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge
zwischen JORDYS und ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende
Vereinbarungen getroffen wurden.
Mitglieder im Sinne dieser AGB sind alle Personen, die aufgrund eines mit JORDYS
abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrages zur Nutzung der von JORDYS betriebenen.
Fitnessclubs berechtigt sind. Die Berechtigung zur Nutzung kann – abhängig vom gewählten
Tarif – auf bestimmte Standorte beschränkt sein.
Neben diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Hausordnungen der einzelnen Fitnessclubs. Die
Hausordnung ist für alle Mitglieder verbindlich und wird bei Vertragsschluss in ihrer jeweils
gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages.
1.2. Vertragsabschluss im Studio
Ein Vertragsabschluss ist während der Servicezeiten im Studio möglich. Für im Studio
abgeschlossene Verträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich nicht um einen
Fernabsatzvertrag gemäß §§ 312c ff. BGB handelt.
Ein separates, kostenfreies Probetraining wird nicht angeboten. Neukunden können das Studio
im Rahmen einer 14-tägigen Testphase nach Abschluss eines regulären Mitgliedschaftsvertrages
nutzen. Beim Vertragsabschluss fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 44,44 € an,
auch im Rahmen einer Testphase. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig.
Alternativ kann ein Tagesticket erworben werden, das zur Nutzung des Studios für den
gebuchten Kalendertag ohne Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages berechtigt. Der Preis des
Tagestickets ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages gelten die vereinbarten Tarifbedingungen.
Zusätzlich fällt alle sechs Monate eine Servicepauschale in Höhe von 22,22 € an. Alle Preise und
Gebühren ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Änderungen der Tarife
oder Preise während der Vertragslaufzeit erfolgen nur nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen und der vertraglichen Vereinbarungen.
1.3. Online-Vertragsabschluss
Beim Online-Vertragsschluss über die Website jordys.fitness stellt das Mitglied durch Anklicken
der Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss
eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch
Bestätigung per E-Mail. JORDYS behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft ohne Angabe von
Gründen abzulehnen oder innerhalb von bis zu sechs Monaten nach Vertragsbeginn aus
wichtigem Grund zu widerrufen.
JORDYS speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente in der Bestätigung per
E-Mail zu. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen.
Im Falle eines Widerrufs durch das Mitglied wird der Mitgliedsbeitrag anteilig für die bereits
genutzten Tage berechnet (maximal 14 Tage). Die im Vertrag vereinbarten und bereits gezahlten
einmaligen Gebühren (z. B. Aktivierungsgebühr) werden nicht erstattet.
Ein separates, kostenfreies Probetraining wird nicht angeboten. Neukunden können das Studio
im Rahmen einer 14-tägigen Testphase nach Abschluss eines regulären Mitgliedschaftsvertrages
nutzen. Beim Vertragsabschluss fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 44,44 € an,
auch im Rahmen einer Testphase. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig.
Alternativ kann ein Tagesticket erworben werden, das zur Nutzung des Studios für den
gebuchten Kalendertag ohne Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages berechtigt. Der Preis des
Tagestickets ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages gelten die vereinbarten Tarifbedingungen.
Zusätzlich fällt alle sechs Monate eine Servicepauschale in Höhe von 22,22 € an. Alle Preise und
Gebühren ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Änderungen der Tarife
oder Preise während der Vertragslaufzeit erfolgen nur nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen und der vertraglichen Vereinbarungen.
1.4. Besonderheiten für Jugendliche
Für Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren kann ein Mitgliedsvertrag nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
Eine Online-Anmeldung ist für Personen unter 18 Jahren ausgeschlossen. Der
Vertragsabschluss ist nur persönlich im Studio während der Servicezeiten und in Begleitung
eines gesetzlichen Vertreters möglich.
Für Jugendliche gelten die jeweiligen Tarifbedingungen einschließlich der einmaligen
Aktivierungsgebühr in Höhe von 44,44 € sowie der Servicepauschale von 22,22 € alle sechs
Monate.
1.5. Änderung Vertragsrelvanter Daten
Für die Kommunikation zwischen JORDYS und dem Mitglied ist die Angabe einer aktuellen und
funktionsfähigen E-Mail-Adresse bei Vertragsschluss erforderlich.
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten – insbesondere Name,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung – JORDYS unverzüglich
mitzuteilen.
Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame
Erklärungen von JORDYS – insbesondere Mahnungen, Mitteilungen zu Vertragsänderungen,
Erklärungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige rechtsverbindliche
Informationen – wahlweise schriftlich per Post an die zuletzt mitgeteilte Postanschrift oder
elektronisch per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt werden können. Die
Zustellung gilt mit dem Absenden an die zuletzt angegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse als
erfolgt.
1.6. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif und den
darin enthaltenen Leistungen. Mit Auswahl des gewünschten Tarifs, der Angabe der persönlichen
Daten und dem Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ (bei OnlineVertragsschluss) bzw. durch Scannen des ausschließlich im Studio bereitgestellten QR-Codes und Abschluss des digitalen Vertrags (bei Studio-Vertragsschluss) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden „Vertrag“) ab.
Im vereinbarten Beitrag bzw. im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die
Nutzung der im jeweiligen Studio verfügbaren Trainingsgeräte und sonstigen Einrichtungen
gemäß der Hausordnung enthalten. Die Berechtigung zur Nutzung kann – abhängig vom
gewählten Tarif – auf bestimmte Studios beschränkt sein.
Zusätzliche Leistungen, wie Getränke oder sonstige Zusatzoptionen, können nur dann in
Anspruch genommen werden, wenn sie im Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart oder gemäß
der jeweils gültigen Preisliste hinzugebucht werden.
Beim Abschluss eines Vertrages über den im Studio bereitgestellten QR-Code handelt es sich
um einen vor Ort geschlossenen Vertrag, für den kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§
312g Abs. 2 BGB). Diese Verträge können besondere, nicht öffentlich beworbene Konditionen
enthalten, die ausschließlich für diesen Vertragstyp gelten.
JORDYS ist berechtigt, den konkreten Inhalt und Umfang der im Tarif enthaltenen Leistungen
sowie den Betrieb einzelner Geräte oder Bereiche anzupassen, soweit dadurch der wesentliche
Vertragsinhalt nicht beeinträchtigt wird und dies für das Mitglied zumutbar ist.
1.8. QR-Code
Die Mitgliedschaft bei JORDYS ist persönlich und nicht übertragbar. Das Mitglied erhält einen
App-Zugang mit einem persönlichen, digitalen QR-Code, der als Zutrittsberechtigung zu den
teilnahmeberechtigten JORDYS Fitnessclubs dient.
Der QR-Code darf ausschließlich vom Mitglied persönlich genutzt und nicht an Dritte
weitergegeben werden. Eine Nutzung durch andere Personen – auch unentgeltlich oder
kurzfristig – ist unzulässig.
Das Mitglied ist verpflichtet, den QR-Code vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust
oder Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung ist JORDYS unverzüglich zu informieren, damit
der Zugangscode gesperrt und ersetzt werden kann.
Bei einem Verstoß gegen Absatz 2 wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € fällig. Die
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
JORDYS behält sich vor, anstelle des QR-Codes oder zusätzlich einen persönlichen PIN-Code
zur Zutrittskontrolle einzusetzen. Für die Nutzung und den Schutz eines PIN-Codes gelten die
Bestimmungen dieser Ziffer entsprechend.
2. STUDIONUTZUNG
2.1. Nutzung
Durch einen gültigen Mitgliedschaftsvertrag erhält das Mitglied gemäß den vertraglichen
Bestimmungen Zutritt zu den teilnahmeberechtigten JORDYS Fitnessclubs und ist berechtigt,
diese während der jeweils gültigen Öffnungszeiten (in der Regel 24 Stunden an 7 Tagen pro
Woche) zu nutzen.
JORDYS behält sich das Recht vor, den Trainingsbetrieb oder den Zugang zu einzelnen
Bereichen der Studios vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen, soweit dies aus
betrieblichen Gründen, insbesondere für Wartungs-, Reparatur-, Modernisierungs- oder
Reinigungsarbeiten, erforderlich ist. Solche Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf
Minderung oder Erstattung von Beiträgen, sofern die Beeinträchtigung zeitlich begrenzt und für
das Mitglied zumutbar ist.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder gewerbliche Anbieten von Trainings-, Fitness- oder sonstigen
Dienstleistungen in den Studios – einschließlich Personal Training – ist ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung von JORDYS unzulässig.
Bei Verstoß gegen diese Regelung ist JORDYS berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos
zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen.
2.3 Vertragsstrafen & Sanktionen
Allgemeines
Verstößt ein Mitglied schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten, ist JORDYS berechtigt,
Vertragsstrafen zu erheben, Schadensersatz zu verlangen und/oder den Mitgliedschaftsvertrag
außerordentlich fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt
unberührt.
Trainieren ohne Mitgliedschaft
Das Betreten und/oder die Nutzung eines JORDYS Fitnessclubs ohne gültigen
Mitgliedschaftsvertrag ist unzulässig. In diesem Fall wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 €
fällig.
Zutritt Dritter / QR-Code- oder PIN-Missbrauch
Mitgliedern ist es untersagt, Dritten den Zutritt zu einem JORDYS Fitnessclub zu ermöglichen
oder deren Nutzung der Einrichtungen zu gestatten. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe
des persönlichen QR-Codes oder PIN-Codes. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von
1.000 € fällig. Das Mitglied haftet zudem für sämtliche daraus entstehenden Schäden.
Gewerbliche Nutzung
Das entgeltliche oder gewerbliche Anbieten von Trainings-, Fitness- oder sonstigen
Dienstleistungen in den Studios ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von JORDYS ist
untersagt. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € fällig.
Grobe Verstöße
Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung, Diebstahl, Tätlichkeiten, schwerwiegenden Verstößen
gegen die Hausordnung oder sonstigem grob vertragswidrigem Verhalten kann JORDYS den
Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Unabhängig davon kann eine Vertragsstrafe von bis zu
1.000 € verhängt werden.
Fälligkeit und Verrechnung
Vertragsstrafen werden mit Feststellung des Verstoßes sofort fällig. JORDYS ist berechtigt,
fällige Vertragsstrafen mit bereits geleisteten oder noch offenen Beitragszahlungen zu
verrechnen.
2.4. Hausordnung
JORDYS ist berechtigt, für jedes Studio eine verbindliche Hausordnung aufzustellen und diese
bei Bedarf anzupassen. Die Hausordnung regelt insbesondere:
• die zulässige Nutzung der Geräte und Einrichtungen,
• Verhaltenspflichten der Mitglieder im Studio,
• Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit,
• den Schutz der Rechte und Interessen anderer Mitglieder.
Die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist für alle Mitglieder verbindlich und
Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages. Sie wird im Studio gut sichtbar ausgehängt und kann
auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist JORDYS berechtigt, die
Mitgliedschaft außerordentlich fristlos zu kündigen, ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot
zu erteilen und/oder Vertragsstrafen gemäß Ziffer 2.3 dieser AGB zu verhängen. In besonders
schweren Fällen kann JORDYS bereits bei einem erstmaligen Verstoß die genannten
Maßnahmen ergreifen.
2.5. Weisungsberechtigung
Das von JORDYS eingesetzte Personal ist berechtigt, den Mitgliedern Weisungen zu erteilen,
soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs, zur Wahrung der Ordnung
und Sicherheit oder zur Durchsetzung der Hausordnung erforderlich ist.
Mitglieder sind verpflichtet, den Weisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.
Verstöße gegen verbindliche Weisungen können – je nach Schwere des Verstoßes – zu
Maßnahmen gemäß Ziffer 2.4 dieser AGB führen, einschließlich Vertragsstrafe, Hausverbot oder
außerordentlicher fristloser Kündigung.
2.6. Videoüberwachung
Alle JORDYS Fitnessclubs sind aus Sicherheitsgründen und zur Wahrung der Hausordnung mit
einer durchgängigen Videoüberwachung ausgestattet. Ausgenommen hiervon sind
Umkleidekabinen und Sanitärbereiche.
Die Videoüberwachung dient insbesondere
• der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
• der Beweissicherung bei Schadensfällen,
• der Feststellung und Verfolgung von Verstößen gegen die Hausordnung.
Die Videoaufzeichnungen werden ausschließlich von hierzu befugten JORDYS-Mitarbeitern oder
von beauftragten, vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Datenschutzgesetze
verpflichteten Sicherheitsunternehmen eingesehen.
Die Speicherung der Aufnahmen erfolgt für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen. Danach
werden die Daten automatisch gelöscht bzw. überschrieben, sofern ihre weitere Aufbewahrung
nicht ausnahmsweise zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls oder zur Wahrung berechtigter
Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erforderlich ist.
2.7. Konsumverbot / verbotene Gegenstände / laute Musik
Das Rauchen, der Konsum von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln oder illegalen Substanzen
sowie das Essen in den Trainingsbereichen ist im Studio untersagt. Der Verzehr von Wasser
oder nicht-alkoholischen Sportgetränken in verschließbaren Behältern ist zulässig, sofern
dadurch keine Geräte oder Bodenflächen verunreinigt werden.
Es ist verboten, verschreibungspflichtige Arzneimittel oder Injektionsmittel mitzuführen oder zu
verwenden, soweit diese nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des
Mitglieds dienen. Gleiches gilt für Suchtmittel und/oder sonstige Substanzen, die der künstlichen
Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit dienen (z. B. Anabolika).
Das Abspielen lauter Musik über Lautsprecher oder andere Geräte ist im gesamten Studio nicht
gestattet. Eigene Musik darf ausschließlich über Kopfhörer genutzt werden.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu Maßnahmen gemäß Ziffer 2.4 dieser AGB
führen, einschließlich Vertragsstrafe, Hausverbot oder außerordentlicher fristloser Kündigung.
2.8. Aufenthalt
Das Studio darf ausschließlich zur Nutzung der Fitness- und Trainingsangebote genutzt werden.
Partys, gesellschaftliche Zusammenkünfte oder ähnliche Veranstaltungen sind nicht gestattet, es
sei denn, JORDYS hat diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt.
Das Herumlungern, längeres Verweilen ohne aktive Nutzung der Trainingsangebote oder das
Schlafen innerhalb der Räumlichkeiten ist untersagt.
Die Nutzung der Spinde ist ausschließlich während des Aufenthaltes im Studio gestattet.
Spindschlüssel dürfen nicht mitgenommen werden. Nach Verlassen des Studios sind die Spinde
zu leeren und ordnungsgemäß zu verschließen. JORDYS ist berechtigt, unrechtmäßig belegte
Spinde zu öffnen und den Inhalt zu entfernen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu Maßnahmen gemäß Ziffer 2.4 dieser AGB
führen, einschließlich Vertragsstrafe, Hausverbot oder außerordentlicher fristloser Kündigung.
3. BEITRÄGE
3.1. Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist für den jeweiligen Kalendermonat im Voraus zum Monatsersten fällig,
sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit
der Aktivierungsgebühr am Tag des Vertragsabschlusses fällig.
Bei Verträgen mit vereinbarter Jahresvorauszahlung erfolgt kein Einzug per SEPA-Lastschrift.
Der gesamte Jahresbetrag ist per Überweisung auf das vom Studio in Textform (z. B. per E-Mail
oder in der App) mitgeteilte Bankkonto zu zahlen. Der Zahlungsbetrag muss innerhalb von 14
Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung auf dem angegebenen Konto
eingegangen sein.
3.2. Preisanpassungsrecht
Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist JORDYS berechtigt, den Mitgliedsbeitrag
entsprechend anzupassen. Die Anpassung ist auf den geänderten Umsatzsteuersatz beschränkt
und tritt ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Änderung in Kraft. Bei einer Senkung des
Umsatzsteuersatzes wird der Beitrag entsprechend reduziert.
Diese Anpassung wird durch schriftliche Erklärung bekannt gegeben, die entweder per E-Mail,
per Post oder durch Aushang im Studio erfolgt.
JORDYS behält sich vor, allgemeine Preisanpassungen vorzunehmen, sofern diese sachlich
gerechtfertigt und dem Mitglied mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt
werden. Dem Mitglied steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.
3.3. SEPA-Lastschriftverfahren
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Mitglied verpflichtet, am
SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Das Mitglied erteilt JORDYS hierfür ein schriftliches oder elektronisches SEPA-Lastschriftmandat
und stellt sicher, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt.
Der Bankeinzug erfolgt in der Regel am 1. Kalendertag des jeweiligen Monats. Bei Jahresvorauszahlern erfolgt keine Lastschrift, sondern ausschließlich Überweisung gemäß Ziffer 3.1 Absatz 3.
3.4. Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann JORDYS dem Mitglied die dadurch
verursachten Verzugskosten in Rechnung stellen. Dazu zählen insbesondere:
• Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe,
• Rücklastschriftgebühren, soweit das Mitglied den Zahlungsausfall zu vertreten hat,
• Mahngebühren, Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind.
Befindet sich das Mitglied mit mindestens zwei fälligen Beiträgen im Rückstand, ist JORDYS
berechtigt, den Vertrag endfällig zu stellen und den Zutritt zu allen Studios bis zum vollständigen
Ausgleich zu verweigern.
3.5. Kündigung & Schadensersatz bei Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen oder mit der Jahresvorauszahlung in Verzug,
ist JORDYS berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen.
In diesem Fall wird der Restbetrag der vertraglich vereinbarten Laufzeit sofort fällig.
JORDYS ist darüber hinaus berechtigt, weiteren Schadenersatz gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen geltend zu machen.
4. VERTRAGSLAUFZEIT / PAUSIERUNG / KÜNDIGUNG
4.1. Vertragslaufzeit & ordentliche Kündigung
Der Mitgliedschaftsvertrag wird für die in den Vertragsunterlagen vereinbarte feste Laufzeit
geschlossen. Sofern im Mitgliedsvertrag nichts anderes geregelt ist, verlängert sich der Vertrag
nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um jeweils einen Monat, wenn er nicht vom Mitglied
oder von JORDYS mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
gekündigt wird.
Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei JORDYS
maßgeblich.
Jede Kündigung muss in Textform erfolgen und kann insbesondere
• per E-Mail an hello@jordys.fitness oder über den Button „Vertrag kündigen“ auf der Website von JORDYS
erklärt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.2. Pausierung
Eine Pausierung des Vertrages ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger
Genehmigung durch JORDYS möglich.
Die Bedingungen und die Dauer der Pausierung werden individuell vereinbart und bedürfen der
Textform.
4.3. Außerordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich
fristlos zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die
vertraglich vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen; in diesem Fall ist ein
ärztliches Attest vorzulegen, oder
• JORDYS dauerhaft nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen zu
erbringen.
Ein geplanter oder absehbarer Wohnortwechsel des Mitglieds stellt keinen wichtigen Grund für
eine außerordentliche Kündigung dar.
Andere gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
4.4. Schrift bzw. Textformerfordernis
Kündigungen und Anträge auf Pausierung sind in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer
einzureichen. Die Übermittlung kann insbesondere per E-Mail an hello@jordys.fitness oder über
den Button „Vertrag kündigen“ auf der Website erfolgen.
5. HAFTUNG / JORDYS
Die Haftung von JORDYS, deren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie bleibt unbeschränkt.
Ebenfalls unbeschränkt ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von JORDYS, deren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung von JORDYS auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung von JORDYS beschränkt oder
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
6. WIDERRUFSRECHT
6.1 Widerrufsrecht bei Online-Vertragsschluss
Schließt das Mitglied den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. über die
Website jordys.fitness) ab, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein
Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied JORDYS mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. per E-Mail an hello@jordys.fitness oder über den Button „Vertrag widerrufen“ in
der App/auf der Website) über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
Macht das Mitglied von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und hat die Nutzung des Studios
bereits begonnen, ist JORDYS berechtigt, für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen ein
anteiliges Entgelt zu verlangen. Maßgeblich ist dabei der Tagesbeitrag, multipliziert mit der
Anzahl der genutzten Tage (maximal 14 Tage). Bereits gezahlte einmalige Gebühren (z. B.
Aktivierungsgebühr) werden nicht erstattet.
6.2 Kein Widerrufsrecht bei Studio-QR-Code-Verträgen
Schließt das Mitglied den Vertrag im Studio vor Ort über den dort bereitgestellten QR-Code ab,
handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von §§ 312c ff. BGB. Ein gesetzliches
Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht.
Diese Verträge können besondere, nicht öffentlich beworbene Konditionen enthalten, die
ausschließlich für diesen Vertragstyp gelten.
6.3 Testphase
Neukunden, die im Rahmen eines regulären Vertragsabschlusses eine 14-tägige Testphase in
Anspruch nehmen, können innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen
(nur bei Fernabsatzverträgen gemäß Ziffer 6.1).
In diesem Fall ist für die genutzten Tage der anteilige Mitgliedsbeitrag zu zahlen (maximal 14
Tage). Die einmalige Aktivierungsgebühr wird auch im Falle eines Widerrufs nicht erstattet.
6.4 Muster-Widerrufsformular
Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann das Mitglied das nachfolgende Musterformular
verwenden. Die Verwendung ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Widerruf: JORDYS Widerrufsbelehrung & Muster‒Widerrufsformular
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertraglichen Dokumente (Mitgliedsvertrag) ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als
vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger
Weise möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
7.2. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. JORDYS ist weder verpflichtet noch bereit,
an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied kann gegen Forderungen von JORDYS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit Ansprüchen auf Rückgewähr
bereits geleisteter Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt
unberührt.
7.4. Vertragsstrafe
Die Vertragssprache ist Deutsch.
7.5. Gerichtsstand
Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von JORDYS in Delitzsch, Deutschland.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
8. ÄNDERUNG DER AGB
JORDYS kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern,
sofern dadurch keine Hauptleistungspflichten geändert werden. Änderungen erfolgen nur aus
sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. geänderte gesetzliche oder behördliche Anforderungen,
technische Entwicklungen). Mitglieder werden in Textform über die Änderungen informiert. Sie
gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang
widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird in der
Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht das Mitglied einer Änderung, die zur
Fortführung des Vertrages zwingend erforderlich ist, ist JORDYS berechtigt, den Vertrag zum
nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen. Bei Änderungen, deren Ablehnung eine
Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht, kann JORDYS den Vertrag außerordentlich fristlos
kündigen. Die jeweils aktuelle Version finden Sie auf unserer Website.