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Allgemeine Geschäftsbedingungen | JORDYS
(Stand: 01.06.2026) // AGB gelten für alle JORDYS Standorte. A. Sprachlicher Hinweis Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Alle Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter. Die Vertragssprache und Amtssprache in Deutschland sowie in allen JORDYS Fitnessclubs ist Deutsch. Aus Sicherheits- und Organisationsgründen werden Mitgliedsanträge von Personen abgelehnt oder – falls erst später bekannt – rückwirkend widerrufen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Grund hierfür ist, dass sie möglicherweise den Anweisungen des Servicepersonals, der Hausordnung sowie sicherheitsrelevanten Hinweisen nicht folgen können. B. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der JORDYS GmbH, Am Wallgraben 31, 04509 Delitzsch (nachfolgend „JORDYS“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Mitglieder“), die im Rahmen eines Vertragsabschlusses geschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch JORDYS. C. Leistungen im Rahmen des Vertrages Das Mitglied ist berechtigt, alle JORDYS Fitnessclubs zu besuchen und die allgemeinen Fitnessgeräte während der kommunizierten Öffnungszeiten zu nutzen. JORDYS erbringt die nachstehend angeführten Leistungen: • Nutzungsmöglichkeit der Krafttrainingsgeräte • Nutzungsmöglichkeit der Cardio-Geräte • Nutzungsmöglichkeit des Freihantel- und Functional Training Bereichs Darüber hinausgehende Leistungen (z. B. Kurse, Personal Training, Getränkeangebote) sind nicht Vertragsbestandteil und nur gegen gesonderte Vereinbarung und zusätzliches Entgelt nutzbar. 1. VERTRAGSSCHLUSS 1.1. Geltung der AGB Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen JORDYS und ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Mitglieder im Sinne dieser AGB sind alle Personen, die aufgrund eines mit JORDYS abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrages zur Nutzung der von JORDYS betriebenen. Fitnessclubs berechtigt sind. Die Berechtigung zur Nutzung kann – abhängig vom gewählten Tarif – auf bestimmte Standorte beschränkt sein. Neben diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Hausordnungen der einzelnen Fitnessclubs. Die Hausordnung ist für alle Mitglieder verbindlich und wird bei Vertragsschluss in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages. 1.2. Vertragsabschluss im Studio Ein Vertragsabschluss ist während der Servicezeiten im Studio möglich. Für im Studio abgeschlossene Verträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag gemäß §§ 312c ff. BGB handelt. Ein separates, kostenfreies Probetraining wird nicht angeboten. Neukunden können das Studio im Rahmen einer 14-tägigen Testphase nach Abschluss eines regulären Mitgliedschaftsvertrages nutzen. Beim Vertragsabschluss fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 44,44 € an, auch im Rahmen einer Testphase. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Alternativ kann ein Tagesticket erworben werden, das zur Nutzung des Studios für den gebuchten Kalendertag ohne Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages berechtigt. Der Preis des Tagestickets ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages gelten die vereinbarten Tarifbedingungen. Zusätzlich fällt alle sechs Monate eine Servicepauschale in Höhe von 22,22 € an. Alle Preise und Gebühren ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Änderungen der Tarife oder Preise während der Vertragslaufzeit erfolgen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der vertraglichen Vereinbarungen. 1.3. Online-Vertragsabschluss Beim Online-Vertragsschluss über die Website jordys.fitness stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. JORDYS behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder innerhalb von bis zu sechs Monaten nach Vertragsbeginn aus wichtigem Grund zu widerrufen. JORDYS speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente in der Bestätigung per E-Mail zu. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs durch das Mitglied wird der Mitgliedsbeitrag anteilig für die bereits genutzten Tage berechnet (maximal 14 Tage). Die im Vertrag vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren (z. B. Aktivierungsgebühr) werden nicht erstattet. Ein separates, kostenfreies Probetraining wird nicht angeboten. Neukunden können das Studio im Rahmen einer 14-tägigen Testphase nach Abschluss eines regulären Mitgliedschaftsvertrages nutzen. Beim Vertragsabschluss fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 44,44 € an, auch im Rahmen einer Testphase. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Alternativ kann ein Tagesticket erworben werden, das zur Nutzung des Studios für den gebuchten Kalendertag ohne Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages berechtigt. Der Preis des Tagestickets ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages gelten die vereinbarten Tarifbedingungen. Zusätzlich fällt alle sechs Monate eine Servicepauschale in Höhe von 22,22 € an. Alle Preise und Gebühren ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Änderungen der Tarife oder Preise während der Vertragslaufzeit erfolgen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der vertraglichen Vereinbarungen. 1.4. Besonderheiten für Jugendliche Für Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren kann ein Mitgliedsvertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Eine Online-Anmeldung ist für Personen unter 18 Jahren ausgeschlossen. Der Vertragsabschluss ist nur persönlich im Studio während der Servicezeiten und in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters möglich. Für Jugendliche gelten die jeweiligen Tarifbedingungen einschließlich der einmaligen Aktivierungsgebühr in Höhe von 44,44 € sowie der Servicepauschale von 22,22 € alle sechs Monate. 1.5. Änderung Vertragsrelvanter Daten Für die Kommunikation zwischen JORDYS und dem Mitglied ist die Angabe einer aktuellen und funktionsfähigen E-Mail-Adresse bei Vertragsschluss erforderlich. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten – insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung – JORDYS unverzüglich mitzuteilen. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von JORDYS – insbesondere Mahnungen, Mitteilungen zu Vertragsänderungen, Erklärungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige rechtsverbindliche Informationen – wahlweise schriftlich per Post an die zuletzt mitgeteilte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt werden können. Die Zustellung gilt mit dem Absenden an die zuletzt angegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse als erfolgt. 1.6. Leistungsumfang Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif und den darin enthaltenen Leistungen. Mit Auswahl des gewünschten Tarifs, der Angabe der persönlichen Daten und dem Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ (bei OnlineVertragsschluss) bzw. durch Scannen des ausschließlich im Studio bereitgestellten QR-Codes und Abschluss des digitalen Vertrags (bei Studio-Vertragsschluss) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden „Vertrag“) ab. Im vereinbarten Beitrag bzw. im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Nutzung der im jeweiligen Studio verfügbaren Trainingsgeräte und sonstigen Einrichtungen gemäß der Hausordnung enthalten. Die Berechtigung zur Nutzung kann – abhängig vom gewählten Tarif – auf bestimmte Studios beschränkt sein. Zusätzliche Leistungen, wie Getränke oder sonstige Zusatzoptionen, können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sie im Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart oder gemäß der jeweils gültigen Preisliste hinzugebucht werden. Beim Abschluss eines Vertrages über den im Studio bereitgestellten QR-Code handelt es sich um einen vor Ort geschlossenen Vertrag, für den kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 BGB). Diese Verträge können besondere, nicht öffentlich beworbene Konditionen enthalten, die ausschließlich für diesen Vertragstyp gelten. JORDYS ist berechtigt, den konkreten Inhalt und Umfang der im Tarif enthaltenen Leistungen sowie den Betrieb einzelner Geräte oder Bereiche anzupassen, soweit dadurch der wesentliche Vertragsinhalt nicht beeinträchtigt wird und dies für das Mitglied zumutbar ist. 1.8. QR-Code Die Mitgliedschaft bei JORDYS ist persönlich und nicht übertragbar. Das Mitglied erhält einen App-Zugang mit einem persönlichen, digitalen QR-Code, der als Zutrittsberechtigung zu den teilnahmeberechtigten JORDYS Fitnessclubs dient. Der QR-Code darf ausschließlich vom Mitglied persönlich genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Nutzung durch andere Personen – auch unentgeltlich oder kurzfristig – ist unzulässig. Das Mitglied ist verpflichtet, den QR-Code vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust oder Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung ist JORDYS unverzüglich zu informieren, damit der Zugangscode gesperrt und ersetzt werden kann. Bei einem Verstoß gegen Absatz 2 wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € fällig. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. JORDYS behält sich vor, anstelle des QR-Codes oder zusätzlich einen persönlichen PIN-Code zur Zutrittskontrolle einzusetzen. Für die Nutzung und den Schutz eines PIN-Codes gelten die Bestimmungen dieser Ziffer entsprechend. 2. STUDIONUTZUNG 2.1. Nutzung Durch einen gültigen Mitgliedschaftsvertrag erhält das Mitglied gemäß den vertraglichen Bestimmungen Zutritt zu den teilnahmeberechtigten JORDYS Fitnessclubs und ist berechtigt, diese während der jeweils gültigen Öffnungszeiten (in der Regel 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche) zu nutzen. JORDYS behält sich das Recht vor, den Trainingsbetrieb oder den Zugang zu einzelnen Bereichen der Studios vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen, soweit dies aus betrieblichen Gründen, insbesondere für Wartungs-, Reparatur-, Modernisierungs- oder Reinigungsarbeiten, erforderlich ist. Solche Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung von Beiträgen, sofern die Beeinträchtigung zeitlich begrenzt und für das Mitglied zumutbar ist. 2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen Das entgeltliche oder gewerbliche Anbieten von Trainings-, Fitness- oder sonstigen Dienstleistungen in den Studios – einschließlich Personal Training – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von JORDYS unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Regelung ist JORDYS berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen. 2.3 Vertragsstrafen & Sanktionen Allgemeines Verstößt ein Mitglied schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten, ist JORDYS berechtigt, Vertragsstrafen zu erheben, Schadensersatz zu verlangen und/oder den Mitgliedschaftsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt. Trainieren ohne Mitgliedschaft Das Betreten und/oder die Nutzung eines JORDYS Fitnessclubs ohne gültigen Mitgliedschaftsvertrag ist unzulässig. In diesem Fall wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € fällig. Zutritt Dritter / QR-Code- oder PIN-Missbrauch Mitgliedern ist es untersagt, Dritten den Zutritt zu einem JORDYS Fitnessclub zu ermöglichen oder deren Nutzung der Einrichtungen zu gestatten. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe des persönlichen QR-Codes oder PIN-Codes. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € fällig. Das Mitglied haftet zudem für sämtliche daraus entstehenden Schäden. Gewerbliche Nutzung Das entgeltliche oder gewerbliche Anbieten von Trainings-, Fitness- oder sonstigen Dienstleistungen in den Studios ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von JORDYS ist untersagt. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € fällig. Grobe Verstöße Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung, Diebstahl, Tätlichkeiten, schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder sonstigem grob vertragswidrigem Verhalten kann JORDYS den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Unabhängig davon kann eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000 € verhängt werden. Fälligkeit und Verrechnung Vertragsstrafen werden mit Feststellung des Verstoßes sofort fällig. JORDYS ist berechtigt, fällige Vertragsstrafen mit bereits geleisteten oder noch offenen Beitragszahlungen zu verrechnen. 2.4. Hausordnung JORDYS ist berechtigt, für jedes Studio eine verbindliche Hausordnung aufzustellen und diese bei Bedarf anzupassen. Die Hausordnung regelt insbesondere: • die zulässige Nutzung der Geräte und Einrichtungen, • Verhaltenspflichten der Mitglieder im Studio, • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit, • den Schutz der Rechte und Interessen anderer Mitglieder. Die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist für alle Mitglieder verbindlich und Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages. Sie wird im Studio gut sichtbar ausgehängt und kann auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt werden. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist JORDYS berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich fristlos zu kündigen, ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen und/oder Vertragsstrafen gemäß Ziffer 2.3 dieser AGB zu verhängen. In besonders schweren Fällen kann JORDYS bereits bei einem erstmaligen Verstoß die genannten Maßnahmen ergreifen. 2.5. Weisungsberechtigung Das von JORDYS eingesetzte Personal ist berechtigt, den Mitgliedern Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs, zur Wahrung der Ordnung und Sicherheit oder zur Durchsetzung der Hausordnung erforderlich ist. Mitglieder sind verpflichtet, den Weisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten. Verstöße gegen verbindliche Weisungen können – je nach Schwere des Verstoßes – zu Maßnahmen gemäß Ziffer 2.4 dieser AGB führen, einschließlich Vertragsstrafe, Hausverbot oder außerordentlicher fristloser Kündigung. 2.6. Videoüberwachung Alle JORDYS Fitnessclubs sind aus Sicherheitsgründen und zur Wahrung der Hausordnung mit einer durchgängigen Videoüberwachung ausgestattet. Ausgenommen hiervon sind Umkleidekabinen und Sanitärbereiche. Die Videoüberwachung dient insbesondere • der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, • der Beweissicherung bei Schadensfällen, • der Feststellung und Verfolgung von Verstößen gegen die Hausordnung. Die Videoaufzeichnungen werden ausschließlich von hierzu befugten JORDYS-Mitarbeitern oder von beauftragten, vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Datenschutzgesetze verpflichteten Sicherheitsunternehmen eingesehen. Die Speicherung der Aufnahmen erfolgt für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen. Danach werden die Daten automatisch gelöscht bzw. überschrieben, sofern ihre weitere Aufbewahrung nicht ausnahmsweise zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls oder zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erforderlich ist. 2.7. Konsumverbot / verbotene Gegenstände / laute Musik Das Rauchen, der Konsum von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln oder illegalen Substanzen sowie das Essen in den Trainingsbereichen ist im Studio untersagt. Der Verzehr von Wasser oder nicht-alkoholischen Sportgetränken in verschließbaren Behältern ist zulässig, sofern dadurch keine Geräte oder Bodenflächen verunreinigt werden. Es ist verboten, verschreibungspflichtige Arzneimittel oder Injektionsmittel mitzuführen oder zu verwenden, soweit diese nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Gleiches gilt für Suchtmittel und/oder sonstige Substanzen, die der künstlichen Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit dienen (z. B. Anabolika). Das Abspielen lauter Musik über Lautsprecher oder andere Geräte ist im gesamten Studio nicht gestattet. Eigene Musik darf ausschließlich über Kopfhörer genutzt werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu Maßnahmen gemäß Ziffer 2.4 dieser AGB führen, einschließlich Vertragsstrafe, Hausverbot oder außerordentlicher fristloser Kündigung. 2.8. Aufenthalt Das Studio darf ausschließlich zur Nutzung der Fitness- und Trainingsangebote genutzt werden. Partys, gesellschaftliche Zusammenkünfte oder ähnliche Veranstaltungen sind nicht gestattet, es sei denn, JORDYS hat diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt. Das Herumlungern, längeres Verweilen ohne aktive Nutzung der Trainingsangebote oder das Schlafen innerhalb der Räumlichkeiten ist untersagt. Die Nutzung der Spinde ist ausschließlich während des Aufenthaltes im Studio gestattet. Spindschlüssel dürfen nicht mitgenommen werden. Nach Verlassen des Studios sind die Spinde zu leeren und ordnungsgemäß zu verschließen. JORDYS ist berechtigt, unrechtmäßig belegte Spinde zu öffnen und den Inhalt zu entfernen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu Maßnahmen gemäß Ziffer 2.4 dieser AGB führen, einschließlich Vertragsstrafe, Hausverbot oder außerordentlicher fristloser Kündigung. 3. BEITRÄGE 3.1. Fälligkeit Der Mitgliedsbeitrag ist für den jeweiligen Kalendermonat im Voraus zum Monatsersten fällig, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Bei Verträgen mit vereinbarter Jahresvorauszahlung erfolgt kein Einzug per SEPA-Lastschrift. Der gesamte Jahresbetrag ist per Überweisung auf das vom Studio in Textform (z. B. per E-Mail oder in der App) mitgeteilte Bankkonto zu zahlen. Der Zahlungsbetrag muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. 3.2. Preisanpassungsrecht Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist JORDYS berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Anpassung ist auf den geänderten Umsatzsteuersatz beschränkt und tritt ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Änderung in Kraft. Bei einer Senkung des Umsatzsteuersatzes wird der Beitrag entsprechend reduziert. Diese Anpassung wird durch schriftliche Erklärung bekannt gegeben, die entweder per E-Mail, per Post oder durch Aushang im Studio erfolgt. JORDYS behält sich vor, allgemeine Preisanpassungen vorzunehmen, sofern diese sachlich gerechtfertigt und dem Mitglied mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt werden. Dem Mitglied steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu. 3.3. SEPA-Lastschriftverfahren Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Mitglied verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Das Mitglied erteilt JORDYS hierfür ein schriftliches oder elektronisches SEPA-Lastschriftmandat und stellt sicher, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt. Der Bankeinzug erfolgt in der Regel am 1. Kalendertag des jeweiligen Monats. Bei Jahresvorauszahlern erfolgt keine Lastschrift, sondern ausschließlich Überweisung gemäß Ziffer 3.1 Absatz 3. 3.4. Zahlungsverzug Gerät das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann JORDYS dem Mitglied die dadurch verursachten Verzugskosten in Rechnung stellen. Dazu zählen insbesondere: • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, • Rücklastschriftgebühren, soweit das Mitglied den Zahlungsausfall zu vertreten hat, • Mahngebühren, Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind. Befindet sich das Mitglied mit mindestens zwei fälligen Beiträgen im Rückstand, ist JORDYS berechtigt, den Vertrag endfällig zu stellen und den Zutritt zu allen Studios bis zum vollständigen Ausgleich zu verweigern. 3.5. Kündigung & Schadensersatz bei Zahlungsverzug Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen oder mit der Jahresvorauszahlung in Verzug, ist JORDYS berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der Restbetrag der vertraglich vereinbarten Laufzeit sofort fällig. JORDYS ist darüber hinaus berechtigt, weiteren Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. 4. VERTRAGSLAUFZEIT / PAUSIERUNG / KÜNDIGUNG 4.1. Vertragslaufzeit & ordentliche Kündigung Der Mitgliedschaftsvertrag wird für die in den Vertragsunterlagen vereinbarte feste Laufzeit geschlossen. Sofern im Mitgliedsvertrag nichts anderes geregelt ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um jeweils einen Monat, wenn er nicht vom Mitglied oder von JORDYS mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei JORDYS maßgeblich. Jede Kündigung muss in Textform erfolgen und kann insbesondere • per E-Mail an hello@jordys.fitness oder über den Button „Vertrag kündigen“ auf der Website von JORDYS erklärt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4.2. Pausierung Eine Pausierung des Vertrages ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch JORDYS möglich. Die Bedingungen und die Dauer der Pausierung werden individuell vereinbart und bedürfen der Textform. 4.3. Außerordentliche Kündigung Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn • das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen; in diesem Fall ist ein ärztliches Attest vorzulegen, oder • JORDYS dauerhaft nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen zu erbringen. Ein geplanter oder absehbarer Wohnortwechsel des Mitglieds stellt keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Andere gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. 4.4. Schrift bzw. Textformerfordernis Kündigungen und Anträge auf Pausierung sind in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer einzureichen. Die Übermittlung kann insbesondere per E-Mail an hello@jordys.fitness oder über den Button „Vertrag kündigen“ auf der Website erfolgen. 5. HAFTUNG / JORDYS Die Haftung von JORDYS, deren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie bleibt unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JORDYS, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung von JORDYS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung von JORDYS beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 6. WIDERRUFSRECHT 6.1 Widerrufsrecht bei Online-Vertragsschluss Schließt das Mitglied den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. über die Website jordys.fitness) ab, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied JORDYS mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail an hello@jordys.fitness oder über den Button „Vertrag widerrufen“ in der App/auf der Website) über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Macht das Mitglied von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und hat die Nutzung des Studios bereits begonnen, ist JORDYS berechtigt, für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen ein anteiliges Entgelt zu verlangen. Maßgeblich ist dabei der Tagesbeitrag, multipliziert mit der Anzahl der genutzten Tage (maximal 14 Tage). Bereits gezahlte einmalige Gebühren (z. B. Aktivierungsgebühr) werden nicht erstattet. 6.2 Kein Widerrufsrecht bei Studio-QR-Code-Verträgen Schließt das Mitglied den Vertrag im Studio vor Ort über den dort bereitgestellten QR-Code ab, handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von §§ 312c ff. BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht. Diese Verträge können besondere, nicht öffentlich beworbene Konditionen enthalten, die ausschließlich für diesen Vertragstyp gelten. 6.3 Testphase Neukunden, die im Rahmen eines regulären Vertragsabschlusses eine 14-tägige Testphase in Anspruch nehmen, können innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen (nur bei Fernabsatzverträgen gemäß Ziffer 6.1). In diesem Fall ist für die genutzten Tage der anteilige Mitgliedsbeitrag zu zahlen (maximal 14 Tage). Die einmalige Aktivierungsgebühr wird auch im Falle eines Widerrufs nicht erstattet. 6.4 Muster-Widerrufsformular Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann das Mitglied das nachfolgende Musterformular verwenden. Die Verwendung ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Widerruf: JORDYS Widerrufsbelehrung & Muster‒Widerrufsformular 7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 7.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertraglichen Dokumente (Mitgliedsvertrag) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. 7.2. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. JORDYS ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. 7.3. Aufrechnungsverbot Das Mitglied kann gegen Forderungen von JORDYS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit Ansprüchen auf Rückgewähr bereits geleisteter Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt. 7.4. Vertragsstrafe Die Vertragssprache ist Deutsch. 7.5. Gerichtsstand Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von JORDYS in Delitzsch, Deutschland. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 8. ÄNDERUNG DER AGB JORDYS kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern dadurch keine Hauptleistungspflichten geändert werden. Änderungen erfolgen nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. geänderte gesetzliche oder behördliche Anforderungen, technische Entwicklungen). Mitglieder werden in Textform über die Änderungen informiert. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht das Mitglied einer Änderung, die zur Fortführung des Vertrages zwingend erforderlich ist, ist JORDYS berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen. Bei Änderungen, deren Ablehnung eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht, kann JORDYS den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Die jeweils aktuelle Version finden Sie auf unserer Website.